Wiederkehrende Prüfung nach Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) durch Sachkundige vom Ingenieurbüro Auer.
Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) erlassen die Unfallverhütungsvorschriften als Mindestnormen zur Vermeidung von Unfällen. So hat der Mitgliedsunternehmer dafür Sorge zu tragen, dass die betrieblichen Voraussetzungen zur Einhaltung der Vorschriften vorhanden sind. Die Versicherten haben sich zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren an die Vorschriften zu halten.
In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften werden auch die Einrichtungen genannt, bei denen eine wiederkehrende Prüfung durchzuführen ist: