(ürigens auch gültig für Fahrzeuge nach längerer Abmeldung mit deutschen Fahrzeugbrief oder für Fahrzeug mit EU Übereinstimmungserklärung / COC Papier)
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach §23 StVZO (H-Kennzeichen)
(Gutachten gemäß 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO entspricht jetzt positive Untersuchung nach §23 STVZO "Oldtimer")
- Zuteilung der Feinstaubplakette. Welche Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug ?