Innerhalb des gesetzlich geregelten Bereiches bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen:
- Hauptuntersuchungen (HU) gemäß § 29 StVZO
- Abgasteiluntersuchung (seit 01.01.2010 in die Hauptuntersuchung integriert)
- Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO (aufgrund Teilegutachten n.§19/3 STVZO oder ABE n. §22 STVZO)
- Sicherheitsprüfungen (SP) gemäß § 29 StVZO
- Verlängerung der besonderen Zulassungsbescheinigung gemäß ADR
- Untersuchungen gemäß §§ 41, 42 BO-Kraft
- "100 km/h für Anhänger" (3. ÄVO der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO), Kombinationsrechner
- "Rotes 07er Kennzeichen“
- Gaswiederholungsprüfung (GWP) an gasbetriebenen Kraftfahrzeugen (üblicherweise im Rahmen der HU)
Ingenieurbüro Auer
i. A. der KÜS e.V.
- Hauptuntersuchungen (HU) gemäß § 29 StVZO
(ürigens auch gültig für Fahrzeuge nach längerer Abmeldung mit deutschen Fahrzeugbrief oder für Fahrzeug mit EU Übereinstimmungserklärung / COC Papier)
- Abgasteiluntersuchung (seit 01.01.2010 in die Hauptuntersuchung integriert)
- Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO (aufgrund Teilegutachten n.§19/3 STVZO oder ABE n. §22 STVZO)
- Sicherheitsprüfungen (SP) gemäß § 29 StVZO
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach §23 StVZO (H-Kennzeichen)
- Verlängerung der besonderen Zulassungsbescheinigung gemäß ADR
- Untersuchungen gemäß §§ 41, 42 BO-Kraft
- "100 km/h für Anhänger" (3. ÄVO der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO), Kombinationsrechner
- "Rotes 07er Kennzeichen“
(Gutachten gemäß 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO entspricht jetzt positive Untersuchung nach §23 STVZO "Oldtimer")
- Gaswiederholungsprüfung (GWP) an gasbetriebenen Kraftfahrzeugen (üblicherweise im Rahmen der HU)
- Zuteilung der Feinstaubplakette. Welche Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug ?
Ingenieurbüro Auer
i. A. der KÜS e.V.