Nach einem unverschuldeten oder teilverschuldetem Unfall erstellen wir Ihnen gerne ein Schadensgutachten. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen ihres Vertrauens.
Auch wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat, ist ein neutrales, von Ihnen in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten in der Regel trotzdem zu erstatten. Dieses dokumentiert die entstandenen Schäden (Beweissicherung) und ermittelt die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens. Nur ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger mit entsprechender technischer Ausstattung (Hebebühne, Bremsprüfstand, Scheinwerferprüfgerät, Abgastester, Lackschichtdickenmessgerät....) kann den Schadenumfang richtig erkennen und beurteilen. Unsere Gutachten enthalten im Regelfall folgendes:
Unser Gutachten dient Ihnen als wichtige Grundlage, um Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen. Kommen Sie einfach ohne Voranmeldung an unsere KFZ-Prüfstelle oder vereinbaren Sie telefonisch einen Besichtigungstermin.
Wertgutachten
Wir ermitteln den entsprechenden Wert ihres Fahrzeuges:
- zu Verkaufszwecken - bei Leasingrückläufern - zwecks Kaskoeinstufung
- zu steuerlichen Buchungszwecken
Auch die aufwendige Wertermittlung Ihres „Exoten“ führen wir gerne durch.