Arbeitssicherheitsgesetz ASIG Als überbetrieblicher Dienst kann Ihnen das Ingenieurbüro Auer die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASIG stellen. Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASIG: - Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit - Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen - Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen - Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln - Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und in sonstigen Fragen der Ergonomie - Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung - Erstellen von Betriebsanweisungen - Beobachtung der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Unfallverhütung nach Vorschriften der DGUV (UVV) - Feststellung von Sicherheitsmängeln durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten - Mitteilung von festgestellten Sicherheitsmängeln an die verantwortlichen Personen und Vorschläge zur Beseitigung - Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen, Vermeidungsvorschläge: Gefährdungsanalyse - Beachtung der Benutzung von Körperschutzmitteln - Belehrungen der Beschäftigten zur Unfallverhütung - Aufklärung der Beschäftigten über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren: Unterweisung - Mitwirken bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten - Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat - Teilnahme am Arbeitsschutzausschuß Aufgaben nach dem ArbSchG: - Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen - Ermittlungen von Arbeitsschutzmaßnahmen - Überprüfung der Einhaltung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen - Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der festgelegten Maßnahmen und der Überprüfungsergebnisse - Unterstützung bei der Erfassung von Unfällen - Unterrichtung von Schutzmaßnahmen - Unterstützung der Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten
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