ASIG - PRÜFSTELLE LAUF Ingenieurbüro Auer

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Samstag, 02.11.24, geschlossen
Arbeitssicherheitsgesetz ASIG
      
      Als überbetrieblicher Dienst kann Ihnen das Ingenieurbüro Auer die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASIG stellen.
      
      Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASIG:
      
      - Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung
        der Arbeit
      - Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären
        Einrichtungen
      - Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und
        Arbeitsstoffen
      - Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
      - Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und in sonstigen Fragen der Ergonomie
      - Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der Inbetriebnahme und
        Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung
      - Erstellen von Betriebsanweisungen
      - Beobachtung der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Unfallverhütung nach Vorschriften der DGUV (UVV)
      - Feststellung von Sicherheitsmängeln durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
      - Mitteilung von festgestellten Sicherheitsmängeln an die verantwortlichen Personen und Vorschläge zur   
        Beseitigung
      - Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen, Vermeidungsvorschläge: Gefährdungsanalyse
      - Beachtung der Benutzung von Körperschutzmitteln
      - Belehrungen der Beschäftigten  zur Unfallverhütung
      - Aufklärung der Beschäftigten über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren: Unterweisung
      - Mitwirken bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten
      - Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
      - Teilnahme am Arbeitsschutzausschuß
      
      Aufgaben nach dem ArbSchG:
      
      - Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen
      - Ermittlungen von Arbeitsschutzmaßnahmen
      - Überprüfung der Einhaltung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
      - Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der festgelegten Maßnahmen und der Überprüfungsergebnisse
      - Unterstützung bei der Erfassung von Unfällen
      - Unterrichtung von Schutzmaßnahmen
      - Unterstützung der Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten
      
 
 
 
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Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 8.30 - 17.00
Mi 8.30 - 17.00
Fr 8.30 - 18.00
Sa 8.30 - 12.00
Terminvergabe unter 09123 / 983990
Do 8.30 - 18.00
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